Anmeldung des Hundes/Hundesteuer
Von Seiten Ihrer Wohngemeinde sind Sie dazu verpflichtet, die Haltung Ihres Hundes zu melden, und zwar dort wo sich der Hund die meiste Zeit des Jahres aufhält. Normalerweise gibt die Gemeinde für die Anmeldung neu aufgenommener Hunde eine ofizielle Anmeldefrist, oft ist es eine Woche bis ein Monat mit dem Hinweis, dass die Haltung des Hundes möglichst umgehend erfolgen sollte. Eine persönliche Anmeldung ist im Normalfall nicht nötig, sondern die Meldung kann meist schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Auch wenn schon ein Hund in Ihrem Haushalt vorhanden ist und ein zweiter dazu kommt, sind sie rechtlich dazu verpflichtet den zweiten Hund anzumelden.
Mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde geht zumeist eine Steuerpflicht einher. Die allermeisten Gemeinden heben eine Hundesteuer, oft auch Hundeabgabe genannt, ein. Die Höhe der Hundesteuer ist in Österreich und Deutschland in jeder Gemeinde oder Stadt einzeln geregelt. Daher ist es an dieser Stelle unmöglich, genauere Details zu geben. Es gibt einzelne Gemeinden die gar keine Hundesteuer erheben und wo der Hund lediglich angemeldet werden muss, bis hin zu Gemeinden wo die Hundesteuer weit über hundert Euro pro Jahr beträgt.
Grundsätzlich zu beachten ist, dass (leider) einige Bundesländer sowohl in Österreich als auch in Deutschland sogenannte „Rasselisten“ führen, was in der Praxis bedeutet dass Hunde bestimmter, auf dieser Liste aufgeführter Rassen (oder Mischlinge daraus), höhere Auflagen in der Haltung haben. Das heißt, dass für diese Hunde eine höhere Hundesteuer zu entrichten ist als für Hunde anderer Rassen und/oder auch ein Sachkundenachweis erbracht werden muss bevor der Hund von offizieller Seite im Haushalt zugelassen ist. Manche Bundesländer führen Rasselisten, manche keine, wobei sich die Rassen die auf der Liste vermerkt sind, auch je nach Bundesland unterscheiden können. Gewisse Hunderassen sind fast überall wo es Rasselisten gibt auf der Liste zu finden, zum Beispiel der Rottweiler, der Dogo Argentino oder auch der American Staffordshire Terrier.
Aufgrund der Unmenge an unterschiedlichen Bestimmungen, kann ich hier nur dazu raten dass Sie sich am besten direkt bei Ihrer Wohngemeinde über die gesetzlichen Regelungen in Ihrem Wohngebiet, die Höhe der eingehobenen Hundesteuer und das etwaige Vorhandensein von Rasselisten informieren, eventuell bereits vor Adoption Ihres Hundes. Bestimmt wissen aber auch die Tierheimmitarbeiter in Ihrem lokalen Tierheim zumindest über gemeindeübergreifende, regionale Bestimmungen (die Rasselisten sind zum Beispiel normalerweise auf Bundeslandebene geregelt) Bescheid.
Einige für Österreich geltende, allgemeine Informationen können Sie unter diesen Links nachschlagen:
Gesetzliche Vorschriften für Hundehalter, Linksammlung des ÖKV
Gesetzliche Vorschriften für Hundehalter, Linksammlung des Bundeskanzleramtes (Hinweis: je nach Stichwort das Sie ins Such-Feld eingegeben haben werden Ihnen unterschiedliche Paragraphen der Dokumente angezeigt, Sie können aber über die Seite problemlos ins Hauptdokument navigieren oder andere Stichworte in die Suche eingeben).
Einige Basisinfos über die Regelungen zur Anmeldung Ihres Hundes in Deutschland finden Sie hier zusammengefasst: Hund anmelden.
Chip
Österreich
In Österreich herrscht seit 2010 eine Chip-Pflicht für alle Hunde (§ 24 Tierschutzgesetz). Das bedeutet, dass Welpen spätestens ab dem 3. Lebensmonat bzw. jedenfalls vor dem ersten Besitzerwechsel gechipt sein müssen, ebenso wie (vorher) ungechipte bereits erwachsene Hunde die in Österreich wohnen. Der Chip ist genauer gesagt ein Microchip, der unter die Haut des Tieres implantiert wird (meist auf der linken Halsseite). Durch ein elektronisches Lesegerät kann die Information auf dem Chip ausgelesen werden. SIe besteht aus einer einmalig vergebenen Nummer, die den Hund somit eindeutig identifizieren kann. Die Chipnummer wird zum Beispiel im EU-Heimtierpass eingetragen.
Die Chipnummer wird in einer Heimtierdatenbank vermerkt und kann dort später abgefragt werden. In der Datenbank werden mit der Chipnummer ausführlichere Informationen über den Hund wie Name, Rasse, Geschlecht, Alter sowie die Kontaktdaten des aktuellen Besitzers gespeichert.
Da seit 2010 eine Chippflicht besteht, sind alle Tiere die aus seriösen Tierheimen oder Verreinen in Österreich adoptiert werden im Normalfall bereits gechipt. Auch Hunde aus dem Ausland dürfen nur über die Grenze nach Österreich gebracht werden, wenn sie bereits gechipt wurden. Es ist gebräuchlich, dass bereits vom Tierschutzverein oder vom Tierheim selbst bei Übergabe des Tieres die Besitzerdaten des neuen Besitzers und die Daten des Hundes in die oben erwähnte Datenbank eingetragen werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein ob dies auch bei Ihrem Hund so gemacht wird oder wurde, sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal bei der Ansprechperson im Tierheim danach erkundigen. Manche Tierheime oder Vereine nutzen nicht die offizielle Heimtierdatenbank, sondern eine andere, private Datenbank (zum Beispiel „animaldata.com“) für Ihre Eintragungen. Im Normalfall scheint dann in der Heimtierdatenbank auf, wo (das heißt in welcher anderen Datenbank) die ausführlichen Informationen über Ihren Hund zu finden sind.
Auch Jahre nach Einführung der Chippflicht in Österreich werden immer noch herrenlose Hunde aufgegriffen, die zwar einen Chip implantiert haben, wo aber in der Datenbank zur Chipnummer keinerlei weitere Informationen eingetragen sind! So ist es leider unmöglich, den Besitzer des Hundes über den Chip ausfindig zu machen. Wichtig ist daher nach Übernahme eines Hundes die Eintragung in der Heimtierdatenbank sofort zurchzuführen oder – falls Ihr Tierheim dies für Sie übernommen hat, noch einmal selbsständig zu kontrollieren, ob die vermerkten Daten zu Ihrem Hund und vor allem die Kontaktinformationen alle stimmen. In jedem Fall sollte eine Telefonnummer unter der Sie erreichbar sind und/oder Ihre Adresse bei den Daten Ihres Hundes vermerkt sein. Bitte vergessen Sie auch nicht, bei Wechsel Ihrer Telefonnummer auch in der Heimtierdatenbank die neue Nummer anzugeben.
Zur Kontrolle der Daten folgen Sie bitte diesem Link und tippen dort die Chipnummer Ihres Hundes (zu finden in seinem Impfpass) ein. Nach einem Click auf „suche“ erscheinen dort die in der Datenbank hinterlegten Daten.
Durch die Eintragung bzw. Kontrolle Ihrer Daten stellen Sie sicher, dass Sie als Besitzer des Hundes angegeben wurden und dass Sie informiert werden, wenn Ihr Hund zum Beispiel davonläuft und von Dritten herrenlos aufgegriffen wird, oder gestohlen wird und irgendwann später an einem anderen Ort wieder auftaucht. Jeder Tierarzt kann mit einem Lesegerät die Chipnummer Ihres Hundes auslesen und somit die Informationen über den Hund einsehen.
Sollte Ihr Tierheim nicht eigenständig eine Eintragung in die Datenbank vornehmen, so haben Sie als Privatperson unterschiedliche Möglichkeiten, dies eigenhändig zu machen. Lesen Sie dazu hier unter dem Punkt „Die Heimtierdatenbank – Registrierungsmöglichkeiten“ genauere Informationen nach.
Auch alle weiteren Informationen über Chip und Registrierung des Chips finden Sie HIER.
Deutschland
In Deutschland ist die Chippflicht anders als in Österreich nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene geregelt. Das bedeutet, dass es in manchen Bundesländern eine Chippflicht gibt, in anderen jedoch nicht. Wenn Sie nicht über die Regelungen in Ihrem Bundesland Bescheid wissen, so fragen Sie am besten im Amt Ihrer Wohngemeinde, bei Ihrem Tierarzt oder noch direkt im Tierheim nach.
Hundehaftpflichtversicherung
Sobald der Hund ins neue Zuhause eingezogen ist, sollten Sie daran denken, eine Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen. Durch Abschluss der Versicherung schützen Sie sich davor, Sach- und Personenschäden die Ihr Hund an Dritten verursacht, aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Solche Schäden können schnell und auch bei den freundlichsten und folgsamsten Hunden der Welt passieren, zum Beispiel wenn jemand über die Leine des Hundes stolpert und sich dabei verletzt oder einen Sachschaden erleidet (und vielleicht sogar eine Klage gegen Sie einreicht). Haben Sie in so einem und ähnlichen Fällen eine Hundehaftpflichtversicherung, übernimmt sie die entstehenden Kosten (nicht jedoch wenn Sie selbst über die Leine Ihres eigenen Hundes stolpern).
In manchen Bundesländern Österreichs und Deutschlands ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Es ist jedoch anzuraten, in jedem Fall eine solche Versicherung für Ihren Hund abzuschließen, also auch dann wenn Sie in einem Bundesland wohnen, wo es nicht vorgeschrieben ist,
Österreich: Im Normalfall ist in Österreich die Hundehaftpflichtversicherung einfach im Paket der Haushaltsversicherung inkludierbar und Sie müssen lediglich bei der Versicherung melden, dass nun ein Hund mit im Haushalt lebt, sollten sich dabei aber auch darüber informieren, welche Leistungen Ihr aktueller Versicherungsanbieter in der Hundehaftpflicht inkludiert. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben.
Je nach Versicherung(smodell) ist das Mitversichern des Hundes mit keinen oder nur sehr geringen zusätzlichen Kosten verbunden. Durch Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist man bezüglich der Kosten die der Hund durch verursachte Schäden am Eigentum anderer erzeugen könnte, abgesichert. Für die Hundehaftpflichtversicherung werden häufig die Daten des Hundes, das heißt Name, Rasse, Geburtsdatum und Chipnummer erfasst, die Versicherung wird also für jeden Hund individuell abgeschlossen. In dem Fall sollte man nicht vergessen dass die Daten geändert werden, wenn zum Beispiel ein alter Hund verstirbt und danach ein neuer Hund im Haushalt einzieht. Manche Versicherungsunternehmen registrieren jedoch nur „einen Hund“ im Haushalt und nehmen keine individuellen Daten auf. Hier ist man auf Dauer abgesichert solange weiterhin nur ein Hund im Haushalt lebt.
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist derzeit (Stand Oktober 2015) in folgenden Bundesländern verpflichtend: Wien (Quelle Wien), Niederösterreich (Quelle Niederösterreich), Oberösterreich (Quelle Oberösterreich), Steiermark (Quelle Steiermark), Salzburg (Quelle Salzburg) und Tirol (Quelle Tirol).
Deutschland: In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung nicht in der Haushaltsversicherung inkludierbar, sondern muss seperat abgeschlossen werden. Informieren Sie sich also am besten über die Angebote der unterschiedlichen Versicherungsunternehmen, die inkludierten Leistungen und die monatlichen Kosten und suchen Sie das für Sie beste Angebot heraus.
Auch in Deutschland ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in manchen Bundesländern nicht optional sondern verpflichtend.